Gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können folgende Personen das System nutzen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben:
Das Verfahren garantiert die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und schützt Sie vor jeglichen Repressalien, Benachteiligungen oder Diskriminierungen aufgrund einer Meldung. Jede Meldung wird dokumentiert und einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Bestätigt sich der Verdacht, werden angemessene Folgemaßnahmen sowie gegebenenfalls Disziplinar- oder Korrekturmaßnahmen eingeleitet.
Wichtiger Hinweis: Dieses System dient nicht der Bearbeitung von allgemeinen Kundenbeschwerden, privaten Streitigkeiten zwischen Kollegen oder rein persönlichen Interessen. Bitte nutzen Sie hierfür die entsprechenden Kundenservice-Kanäle oder die Personalabteilung.
Meldungen können, auf Wunsch auch vollständig anonym, über den folgenden Kanal eingereicht werden:
Whistleblowing-Kanal der BBVA-Gruppe
Für eine effektive Untersuchung sollte die Meldung eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls enthalten (wer, was, wann, wo). Sofern vorhanden, fügen Sie bitte Beweisdokumente bei. Der Hinweisgeber sollte zudem angeben, ob ein persönliches Interesse am gemeldeten Sachverhalt besteht.
Nach dem HinSchG haben Hinweisgeber die Wahl, ob sie sich an die interne Meldestelle der BBVA oder an eine externe Meldestelle des Bundes wenden. Wir ermutigen Sie jedoch, zunächst den internen Kanal zu nutzen, da Verstöße so oft schneller und direkter abgestellt werden können.
In Deutschland stehen folgende externe Meldestellen zur Verfügung:
Informationen zu den Verfahren der externen Meldestellen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Behörden (z. B. www.bundesjustizamt.de).
Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem der BBVA-Gruppe
Grundsatzerklärung zum Hinweisgebersystem der BBVA-Gruppe (Englisch)