Du hast Anspruch auf einen steuerfreien Kapitalertrag bis zu 1.000 € pro Jahr (bzw. 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Diesen sogenannten Sparerpauschbetrag (Freibetrag) kannst du nutzen, um weniger Steuern auf Zinserträge aus deinem BBVA-Konto, Sparbox oder Festgeld zu zahlen. Dafür musst du uns einen Freistellungsauftrag erteilen.
● Der Freibetrag gilt jährlich und für alle Kapitalerträge, auch bei anderen Banken.
● Wenn du also bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielst, stelle sicher, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschalbetrag nicht übersteigt.
So richtest du einen Freistellungsauftrag bei BBVA ein:
1. Öffne die BBVA-Website auf deinem Computer (Desktop-Ansicht, nicht über die App) und logge dich in dein Online-Banking ein.
2. Klicke in der Seitenleiste auf “Mein Profil”
3. Scrolle nach unten. Dort findest du den Punkt „Freistellungsauftrag beantragen“.
4. Wählen aus, ob du den Antrag „Einzeln“ oder „Gemeinsam“ (für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften) stellen möchtest.
Achtung: Für gemeinsame Anträge benötigen wir die Daten des oder der Ehe- oder Lebenspartner *in.
5. Lege den gewünschten Betrag und den Gültigkeitszeitraum fest.
6. Bestätige den Antrag – der Freistellungsauftrag ist damit aktiv.